Ein schöner Ausschnitt einer Rhythmusstörung die man in ihrer wahren Form gar nicht so häufig zu Gesicht bekommt. Aber der Reihe nach.
1. Kammeraktivität ist vorhanden.
2. QRS-Frequenz zwischen 50 und 60 pro Minute.
3. QRS arrhythmisch.
4. QRS schmal.
5. Monomorphe P-Wellen, regelmäßig, ca. 90 pro Minute.
6. Partielle AV-Überleitungsstörung. Initial 1:1-Leitung, dann nach 3 aufeinanderfolgenden Überleitungen Übergang in eine 2:1-Blockierung. Alle sichtbaren AV-Überleitungen erfolgen mit der selben PQ-Zeit (< 200 ms).
Sonstiges: 1VES mit voller kompensatorischer Pause.
Diagnose: Normofrequenter Sinusrhythmus, VES mit kompensatorischer Pause, AV-Block 2. Grades vom Typ Mobitz mit dann AV-Block 2. Grades vom Typ 2:1.
Zweitgradige AV-Blockierungen sind gekennzeichnet durch den Ausfall einzelner AV-Überleitungen, wenn zuvor mehrere P-Wellen mit identischer PQ-Zeit übergeleitet wurden. Dies unterscheidet die bekannten Typen Wenckebach und Mobitz. Da bei einer dauerhaften 2:1-Leitung keine Aussage über mögliche Variabilität der PQ-Zeit gemacht werden können, stellt diese Form der zweitgradigen AV-Blockierungen streng genommen eine eigene Gruppe dar (was aber oft ignoriert wird, so dass 2:1-Blockierungen fälschlicherweise als "Mobitz" eingestuft werden). Relevant kann dies jedoch für die weitere Behandlung werden. Blockierungen vom Typ Mobitz sind formal eine Schrittmacherindikation, während dies für Wenckebach-Blöcke nicht pauschal zutrifft. Daher sollte man den Rhythmus etwas genauer untersuchen, bevor man die Implantation eines dauerhaften Schrittmachers (mit allen möglichen Langzeitkomplikationen) plant.